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   FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96   

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FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96 (https://dejure.org/1997,6081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 K 200/96 (https://dejure.org/1997,6081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 K 200/96 (https://dejure.org/1997,6081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden Vorfälligkeitsentschädigung mit teilrückerstattetem, als Einnahme anzusetzendem Disagio

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden Vorfälligkeitsentschädigung mit teilrückerstattetem, als Einnahme anzusetzendem Disagio - Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 546
  • EFG 1998, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Auch eine zur vorzeitigen Darlehensablösung gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung fällt unter diesen Begriff der Schuldzinsen (Urteil des BFH vom 23. Januar 1990 - IX R 8/85, BStBl II 1990, 464 ).

    Werden - wie hier - Darlehen mit langfristiger Festzinsbindung vorzeitig abgelöst und die durch diese finanzierte Beteiligung ohne Rechte Dritter übertragen, so ist die dafür an den Darlehensgläubiger zu zahlende Entschädigung allein der nicht einkommensteuerbaren Veräußerung zuzurechnen (Urteil des BFH vom 23. Januar 1990 - IX R 8/85, aaO.).

    Diese Veranlassung wurde später durch den (neuen) unmittelbaren Zusammenhang der vorzeitigen Darlehensablösung mit der einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vermögensumschichtung verdrängt bzw. überlagert (Urteile des BFH vom 23. Januar 1990 - IX R 8/85, aaO., vom 1. August 1989 - IX R 17/86, BFH/NV 1990, 94, vom 27. Juni 1989 - VIII R 30/80, BStBl II 1989, 934 , vom 23. Februar 1988 I- X R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

  • BFH, 25.04.1995 - IX R 114/92

    Geltendmachung von Schuldzinsen sowie einer Gebühr für eine Löschungsbewilligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Zinsen objektiv mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung aufgewandt wurden (z. B. Urteil des BFH vom 25. April 1995 - IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966).

    Es handelt sich demnach um nicht als Werbungskosten abziehbare den Vermögensbereich betreffende Kosten der Veräußerung (Urteile des BFH vom 22. März 1994 - IX R 100/91, BFH/NV 1994, 782, vom 25. April 1995 - IX R 114/92, aaO.).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Wie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu bemessen ist, hat der BGH jüngst im einzelnen darlegt (vgl. Urteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, NJW 1997, 2875 ; XI ZR 197796, NJW 1997, 2878 ).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Wie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu bemessen ist, hat der BGH jüngst im einzelnen darlegt (vgl. Urteile vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, NJW 1997, 2875 ; XI ZR 197796, NJW 1997, 2878 ).
  • BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94

    Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Der hierfür notwendige wirtschaftliche Zusammenhang besteht z.B. dann, wenn bereits im Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks anhand objektiver Umstände feststellbar ist, daß mit dem nach vorzeitiger Darlehensablösung verbleibenden Veräußerungserlös erneut Grundvermögen zur Erzielung von Vermietungseinkünften angeschafft werden soll (Urteile des BFH vom 23. April 1996 - IX R 5/94, BStBl II 1996, 595 , vom 21. Juni 1994 - IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, vom 24. April 1997 - VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 für die Einkunftsart Kapitalvermögen).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95

    Umwidmung eines Darlehens

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Der hierfür notwendige wirtschaftliche Zusammenhang besteht z.B. dann, wenn bereits im Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks anhand objektiver Umstände feststellbar ist, daß mit dem nach vorzeitiger Darlehensablösung verbleibenden Veräußerungserlös erneut Grundvermögen zur Erzielung von Vermietungseinkünften angeschafft werden soll (Urteile des BFH vom 23. April 1996 - IX R 5/94, BStBl II 1996, 595 , vom 21. Juni 1994 - IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, vom 24. April 1997 - VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 für die Einkunftsart Kapitalvermögen).
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Diese Veranlassung wurde später durch den (neuen) unmittelbaren Zusammenhang der vorzeitigen Darlehensablösung mit der einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vermögensumschichtung verdrängt bzw. überlagert (Urteile des BFH vom 23. Januar 1990 - IX R 8/85, aaO., vom 1. August 1989 - IX R 17/86, BFH/NV 1990, 94, vom 27. Juni 1989 - VIII R 30/80, BStBl II 1989, 934 , vom 23. Februar 1988 I- X R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Beträge, die Werbungskosten ersetzen, sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Werbungskosten abgezogen worden waren (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 28. März 1995 - IX R 41/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 704; vom 22. September 1994 - IX R 13193, BStBl II 1995, 118 ; vom 28. März 1993 - IX R 67/88, BStBl II 1993, 748 ).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Durch die Beendigung der Vermietung und Verpachtung veranlaßte Finanzierungskosten wie Aufwendungen für die vorzeitige Dariehensablösung stehen dagegen nicht mehr in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dieser Einkunftsart (Urteile des BFH vom 4. März 1997 - IX R 29/93, BStBl II 1997, 610 , vom 23. Januar 1990 I- X R 8/85, aaO.).
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
    Entscheidend für den Werbungskostenabzug ist, daß Finanzierungskosten mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wirtschaftlich zusammenhängen (Urteile des BFH vom 24. Januar 1989 - IX R 111/84, BStBl II 1989, 706 ; vom 26. November 1985 - IX R 64/82, BStBl II 1986, 161 ).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93

    Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?

  • BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84

    Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als

  • BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93

    Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der

  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 57/89

    Verzugszinsen bei Grundstücksveräußerungen

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 22/85

    Auslegung eines Einspruchsschreibens gegen Einkommensteuerveranlagung

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 100/91

    Einkommensteuer; Verkaufsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung (§ 9 EStG )

  • BFH, 01.08.1989 - IX R 17/86

    Anforderungen an die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides

  • BFH, 02.10.1986 - IV R 173/84

    Steuerrechtlicher Zufluss von Honorarbeträgen bei einem selbstständigen Notar

  • BFH, 12.07.1989 - X R 8/85

    Berücksichtigung der großen Witwenrente bei der Einkommensteuer

  • BFH, 19.02.2002 - IX R 36/98

    Disagioerstattung bei Vorfälligkeitsentschädigung

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 546 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 27.06.2001 - VII 6/98

    Rückfluss von Werbungskosten als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung

    Entsprechend hat das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17.12.1997, 2 K 200/96, EFG 1998, 547, Rev. Aktz. BFH IX R 36/98) eine mit einer wegen Verkaufs des Objekts zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung verrechnete Disagioerstattung als nachträgliche Vermietungseinkunft behandelt.
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